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   BFH, 08.05.2003 - V R 20/02   

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https://dejure.org/2003,2859
BFH, 08.05.2003 - V R 20/02 (https://dejure.org/2003,2859)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2003 - V R 20/02 (https://dejure.org/2003,2859)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - V R 20/02 (https://dejure.org/2003,2859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 17 Abs. 1; ; UStG 1993 § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1993 § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; KO § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 17 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3; KO § 17
    Rückgängigmachung einer Lieferung im Insolvenzverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kauf einer Hotelanlage ? Konkurseröffnung vor voller Bezahlung des Kaufpreises ? Ablehnung der Erfüllung des zur Zeit der Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner noch nicht erfüllten Vertrags durch Konkursverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkauf einer Hotelanlage; Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung; Änderung der Bemessungsgrundlage; Erlangung der Verfügungsmacht über ein Grundstück; Durchsetzbarkeit von Forderungen gegenüber dem Gemeinschuldner; Anspruch auf Berichtigung der Voranmeldung; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 17 J: 1993
    Bemessungsgrundlage; Berichtigung; Konkurs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 181
  • NZI 2004, 108
  • BB 2003, 2113
  • DB 2004, 524
  • BStBl II 2003, 953
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus BFH, 08.05.2003 - V R 20/02
    Dies gilt auch für Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin aus nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, UR 1986, 39).
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus BFH, 08.05.2003 - V R 20/02
    Der gegenseitige, von keiner Partei vollständig erfüllte Vertrag wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Weise umgestaltet, dass die Erfüllungsansprüche erlöschen und an die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses der einseitige Anspruch des Vertragspartners --hier der Klägerin-- auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. § 26 KO), der lediglich eine Konkursforderung nach § 3 KO darstellt (BGH-Urteile vom 25. Februar 1983 V ZR 20/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 1619, und vom 20. Dezember 1988 IX ZR 50/88, BGHZ 106, 236).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 08.05.2003 - V R 20/02
    Dem steht nicht entgegen, dass die Erwerberin C zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümerin des Grundstücks geworden war; für die Annahme einer Lieferung genügte es, dass sie mit Beginn der Verpachtung die Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BStBl II 1980, 279, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1980, 73).
  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 20/82

    Gemeinschuldner - Konkurs - Grundstückskauf - Auflassung - Vertragserfüllung -

    Auszug aus BFH, 08.05.2003 - V R 20/02
    Der gegenseitige, von keiner Partei vollständig erfüllte Vertrag wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Weise umgestaltet, dass die Erfüllungsansprüche erlöschen und an die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses der einseitige Anspruch des Vertragspartners --hier der Klägerin-- auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. § 26 KO), der lediglich eine Konkursforderung nach § 3 KO darstellt (BGH-Urteile vom 25. Februar 1983 V ZR 20/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 1619, und vom 20. Dezember 1988 IX ZR 50/88, BGHZ 106, 236).
  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

    Auszug aus BFH, 08.05.2003 - V R 20/02
    Denn mit der Erfüllungsablehnung verliert der Konkursverwalter das Besitzrecht an einer Sache, die sich im Zeitpunkt der Konkurseröffnung im --hier im mittelbaren-- Besitz des Gemeinschuldners befindet und ihm aufgrund des Vertrags übergeben worden ist (BGH-Urteil vom 27. November 1981 V ZR 144/80, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1982, 189).
  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Bei der Rückgängigmachung liegt typischerweise eine Vertragsstörung im weiten Sinne vor (vgl. auch z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233; vom 8. Mai 2003 V R 20/02, BFHE 203, 181, BStBl II 2003, 953; vom 28. November 2002 V R 51/01, BFH/NV 2003, 515; Fischer, jurisPR-SteuerR 51/2006 Anm. 3; Schwarz in Vogel/Schwarz, UStG, § 17 Rz 168).
  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 3972/02

    Voraussetzungen für eine Zurechnung der von einer Organgesellschaft i.S.d. § 2

    Die Ansprüche sind mit Konkurseröffnung von Rechts wegen gegen den Gemeinschuldner zunächst nicht mehr durchsetzbar, denn alle persönlichen Gläubiger des Gemeinschuldners, die einen zu dieser Zeit begründeten Vermögensanspruch gegen ihn haben, werden Konkursgläubiger und können ihre Ansprüche nur nach Maßgabe der konkurs- bzw. insolvenzrechtlichen Vorschriften, also durch Anmeldung zur Insolvenztabelle, verfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 08.05.2003 V R 20/02, BStBl II 2003, 953).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen

    Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung eines Vertrages nach § 103 Abs. 2 InsO , so liegt ein Fall des § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG vor; die Umsatzsteuer ist zu berichtigen (BFH Urteil vom 08.05.2003 - V R 20/02, DStR 2003, 1750 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08

    Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen

    Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung eines Vertrages nach § 103 Abs. 2 InsO , so liegt ein Fall des § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG vor; die Umsatzsteuer ist zu berichtigen (BFH Urteil vom 08.05.2003 - V R 20/02, DStR 2003, 1750 ).
  • FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 921/07

    Entgeltberichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit von

    Eine Uneinbringlichkeit aus rechtlichen Gründen ist nach der - zutreffenden - Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann gegeben, wenn der Unternehmer entweder die Entgeltforderung wegen verfahrensrechtlicher Hindernisse zumindest vorübergehend nicht geltend machen kann (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 80 Abs. 1, § 89 Abs. 1 InsO; so für den Fall des Konkurses des Schuldners: BFH-Urteile vom 16.07.1987 V R 80/82, BFHE 150, 211, BStBl. II 1987, 691; vom 13.11.1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; vom 8.05.2003 V R 20/02, BFHE 203, 181, BStBl II 2003, 953) oder der Forderung dauerhaft materiellrechtliche Einwendungen des Schuldners entgegenstehen (so für den Fall des unbefristeten Einforderungsverzichts: BFH-Beschluss vom 10.03.1983 V B 46/80, BFHE 138, 107, BStBl. II 1983, 389; vom 07.01.1998 V B 106/97, BFH/NV 1998) oder wenn und ggf. soweit der Leistungsempfänger das Bestehen der Entgeltsforderung selbst oder deren Höhe substantiiert bestreitet, indem er konkretisierte Einwendungen vorbringt, so dass die Möglichkeit besteht, dass die Forderung nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2001 V R 71/99, BFHE 196, 330, BStBl II 2003, 206; vom 22. April 2004 V R 72/03, BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684).
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